Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Donnerstag, den 16.05.2024

Ebensee am Traunsee - Besuch Museum-Ebensee-(Sammlung Glöcklerkappen und Salinengeschichte) Vorher Einkehr Landhotel Post - Weiterfahrt nach Gmunden- Einkehr Hoisenwirt am See.

Teilnahme Museumsbesuch bitte anmelden!
Fahrpreis 31,- € Eintritt und Führung ca. 6,00 €

Anmeldung 08036/8227

 

Senioren Maiandacht mit anschließendem gemütlichem Ausklang:

Mittwoch 15. Mai 2024

14:30 Uhr in der Kirche Haidholzen.

 

Vortrag von Herrn Röber von der Kriminalpolizei Rosenheim über "Trickbetrug" wird nachgeholt am 24.07.2024 um 14.30 Uhr im Pfarrheim Haidholzen.

 

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